Onlineshop

0

Sachkundelehrgang nach § 7 WaffG für Sportschützen - 07.11. + 08.11.2026 - Werne / Bergkamen

190,00 €
Sichere Dir deinen Platz!
Preis inkl. MwSt. (19%) 30,34 €
Name, Vorname
Text eingeben
Geburtsdatum
Text eingeben
Sachkundelehrgang nach § 7 WaffG für Sportschützen - 26.09.+27.09.2026
Tag 1: 59368 Werne / Tag 2: 59192 Bergkamen
lieferbar
Produktbeschreibung

Waffensachkundelehrgang für Sportschütze Vermittlung von Kenntnissen in:
  • WaffenrechtWaffentechnik
  • Handhabung von Schusswaffen und Munition
  • Not- und Seenotsignalmitteln
  • Theoretische Prüfung nach dem offiziellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes
  • Schriftliche und praktische Prüfung am zweiten Lehrgangstag
  • Lehrgangsgebühr: 190,00 € zzgl. 25,00 € Prüfungsgebühr



Adresse: Landwehrstraße 143 in 59368 Werne

Inkl. Snacks und Getränke


Dauer: 16 Stunden plus Prüfung
Durchführung: mit wenigen Teilnehmern,

Unsere Waffensachkundelehrgänge nach § 7 WaffG für Sportschützen und Berufswaffenträger sind staatlich anerkannt und werden von erfahrenen Dozenten durchgeführt. Wir passen uns Ihren persönlichen Bedürfnissen an, indem wir bei Bedarf Einzel- oder Kleingruppenunterricht anbieten.


Voraussetzungen:
  • Persönliche Eignung

Diese umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung. Bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung, müssen Sie sich einer kostenpflichtigen amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.

  • Zuverlässigkeit
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis beantragt. Ferner werden Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt.
  • Vollendung des 18. Lebensjahres ( Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
  • EU-Staatsangehörigkeit



Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Erstattung, siehe hierzu den Auszug aus unseren AGB.

2. Rücknahme von Eintrittskarten, Widerrufsrecht

(1) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten für Veranstaltungen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Es besteht auch kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312 g Abs. 2 Nr. 6 BGB). Jede Bestellung der in diesem Absatz genannten Waren, insbesondere von Eintrittskarten, ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

Bei dem Ticket handelt es sich um ein digitales Produkt. Ein Versand von physischen Eintrittskarten erfolgt nicht.

14-tägige Widerrufsfrist ab Lieferung  
Sachkundelehrgang nach § 7 WaffG für Sportschützen - 07.11. + 08.11.2026 - Werne / Bergkamen